Schon heute müssten sich Mediziner grundsätzlich daran halten, was Patienten vorab für den Fall eines schweren Unfalls oder einer tödlichen Krankheit festlegen, sagt Ärztepräsident Hoppe. Deswegen findet er das geplante Regelwerk überflüssig.
Das geplante Gesetz zur Verbindlichkeit von Patientenverfügungen ist nach Ansicht der Bundesärztekammer nicht notwendig. Schon jetzt sei der in einer Patientenverfügung geäußerte Wille grundsätzlich verbindlich, erklärte Präsident Jörg-Dietrich Hoppe, kurz vor einer diesbezüglichen Debatte am Donnerstag im Bundestag. „Das Sterben ist nicht normierbar,“ sagte der Ärztevertreter und unterstrich seine Zweifel daran, dass eine Erklärung alle denkbaren Fälle abdecken kann, denn: „Krankheitsverläufe sind immer individuell und lassen sich nicht einfach per Gesetz regeln.“
Eine gesetzliche Regelung, deren Details noch umstritten sind, soll in den kommenden Monaten beschlossen werden. Nach Ansicht Hoppes sollte sich ein solches Gesetz aber weitgehend auf Verfahrensvorschriften beschränken - etwa auf die Frage, ob die Erklärung des Patienten schriftlich vorliegen muss, oder wann das Vormundschaftsgericht einzuschalten ist. Darüber hinaus warnte Hoppe davor, vor längerer Zeit geschriebene Patientenverfügungen genau so stark zu gewichten wie aktuelle Willensbekundungen, die ein Patient im Bewusstsein des nahenden Todes niedergeschrieben hat.
Die Bundesärztekammer und die dort angesiedelte Ethikkommission haben sich unterdessen auf Empfehlungen für den Umgang mit Patientenverfügungen geeinigt. Darin sprechen sie sich unter anderem für eine zusätzliche Vorsorgevollmacht aus. Damit ermächtigt man eine Person seines Vertrauens, im Zweifelsfall über die weitere Behandlung zu entscheiden. Empfohlen wird ferner, eine Patientenverfügung erst nach einem ausführlichen Beratungsgespräch mit einem Arzt abzufassen. Eine Beratungspflicht lehnt die Ärztekammer allerdings ab.
Die Ärzte lehnten „eine Lebensverlängerung um jeden Preis ab“, erklärte Hoppe. Das gleiche gelte aber auch für aktive Sterbehilfe und ärztlich assistierte Selbsttötung. „Ein Patient muss jederzeit darauf vertrauen können, dass Ärzte konsequent für sein Leben eintreten“, betonte der Ärzte-Präsident. Gleichzeitig sprach er sich aber dagegen aus, die Reichweite von Patientenverfügungen auf tödliche Krankheiten zu beschränken. Auch bei schwerster Demenz oder unumkehrbarer Bewusstlosigkeit müsse die künstliche Ernährung eingestellt werden können, wenn der Patient dies gewünscht habe.